Eines unserer Tätigkeitsgebiete: Vertragsrecht
„pacta sunt servanda“: Das wußten schon die alten Römer. Ist ein Vertrag geschlossen, muß er auch eingehalten werden. Gerade deshalb ist eine frühzeitige rechtliche und auch steuerrechtliche Beratung notwendig.
Wir erstellen für Sie jegliche Art von Verträgen wie zum Beispiel Ehe-, Gesellschafts-, Arbeits-, Kauf- und spezielle Individualverträge. Auch das Ausarbeiten Allgemeiner Geschäftsbedingungen und sonstiger unternehmensbezogener Vertragstexte fällt in das Dienstleistungsspektrum unserer Kanzlei.
Sollte es bereits zum Vertragsschluß gekommen sein und hieraus Beratungsbedarf entstehen, entwickeln wir für Sie Konzepte zur Problemlösung und setzen Ihre vertraglichen Ansprüche gegenüber Dritten mit dem notwendigen Engagement und entsprechender Konsequenz durch.