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Arzthaftungsrecht

Gerne beraten und vertreten wir Sie auch in allen Fassetten des Arzthaftungsrechts.

Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers stehen der Situation oft ratlos und überfordert gegenüber. Die Gesundheit ist ganz oder teilweise ruiniert. Hinzu kommen oftmals dauerhafte Schmerzen und Behinderungen. Vielfach sind auch die finanziellen Verhältnisse gemeinsam mit der Gesundheit zerstört worden.

Wir lassen Sie mit diesen Problemen nicht allein, sondern setzen für Sie Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche durch, welche aus Behandlungsfehlern und/oder fehlender bzw. fehlerhafter Aufklärung resultieren.

Rechtsanwalt
Stefan Frühmark

Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Erbrecht
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