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Forderungseinziehung

Der Einzug offener Forderungen ist mehr als nur das Versenden von Mahnungen und das Beantragen gerichtlicher Mahnbescheide. Wir beraten unsere Mandanten in allen dazugehörigen Bereichen und stimmen unser Vorgehen mit den Bedürfnissen unserer Mandantschaft ab.

Wir helfen unseren Mandanten ihre Forderungen schnell und professionell durchzusetzen. Unsere Beratung setzt dabei auch schon bei der Entstehung der Forderung an. Hier kann die Basis dafür gelegt werden, dass später keine Beweisschwierigkeiten auftreten, so dass die Dokumentation wesentlicher Vorgänge die Durchsetzung einzelner Forderungen erleichtert.

In der Praxis treten verschiedene Situationen auf, die für denjenigen, der eine offene Forderung hat, unterschiedliche Konsequenzen haben.

Soweit eine Nichtzahlung lediglich auf Nachlässigkeit des Schuldners beruht, hilft häufig ein einfaches anwaltliches Schreiben. Wenn der sich im Verzug befindliche Schuldner dann bezahlt, ist er verpflichtet, auch die Anwaltsgebühren zu zahlen. Auch wenn Sie als Auftraggeber formal verpflichtet sind unsere Gebühren zu zahlen, wirken sich solche Fälle für Sie neutral aus, da eine Erstattung durch Ihren Schuldner stattfindet.

Sollte der Gegner zwar einsichtig sein und seine Schuld einräumen, aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht bezahlen können oder sich sogar in der Insolvenz befinden, droht Ihnen als Mandant jedoch nicht nur ein Forderungsausfall, sondern Sie werden auch mit unseren Anwaltskosten belastet.

In der Praxis verfahren wir daher so, dass wir nach Eingang Ihres Auftrags zunächst prüfen, ob die Gegenseite zahlungsfähig ist. Sollte sich frühzeitig herausstellen, dass bei der Gegenseite nichts zu holen ist, sprechen wir mit Ihnen darüber, wie sinnvollerweise vorzugehen ist. Hier müssen Sie entscheiden, ob Sie die Forderung gänzlich abschreiben wollen oder minimale Aktivitäten vorgenommen werden sollen, um Ihre Position abzusichern. Im Fall der Durchführung eines Insolvenzverfahrens durch die Gegenseite kann es ratsam sein, die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Insbesondere bei größeren Forderungen steht hier meistens Aufwand und Ertrag noch in einem vertretbaren Verhältnis.

Sofern die Gegenseite inhaltliche Einwendungen gegen Ihre Forderungen hat (also beispielsweise Qualitätsmängel, zu späte Lieferung etc.), handelt es sich streng genommen nicht um reines Forderungsinkasso, sondern um eine rechtliche Auseinandersetzung. Dies setzt eine genaue Prüfung der vertraglichen Gegebenheiten nebst Beweismöglichkeiten voraus.

In jedem Falle werden wir Schritt für Schritt das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen. Je nach Reaktion des Schuldners ändert sich dementsprechend auch die Dauer des Verfahrens. Wenn der Schuldner nach dem 1. Anwaltsschreiben zahlt, ist die Sache nach 2 bis 3 Wochen erledigt. Sollte jedoch auch ein Mahnverfahren, welches etwa weitere 5 Wochen in Anspruch nimmt, nicht ausreichend sein, so ist bei einem streitigen Verfahren vor Deutschen Gerichten je Instanz von einer Durchschnittsdauer von 6 Monaten auszugehen. Auch dieser Zeitraum kann deutlich überschritten werden, wenn Beweiserhebungen durchgeführt werden oder Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen.

Rechtsanwalt
Marco Vogt

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
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