0 57 51 / 92 57 70

Handels- & Gesellschaftsrecht

Das Tätigkeitsgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte:
  1. Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht, insbesondere:
    1. Gründung von Unternehmen
      1. Bei der Rechtsform
      2. Gründungserfordernisse
      3. Gesellschaftervertrag
      4. Spezielle Genehmigungserfordernisse
      5. Firma
      6. Gründung von Tochtergesellschaften
    2. Laufende Beratung eines gewerblich tätigenden Unternehmens
      1. Eintritt und Austritt von Gesellschaftern
      2. Gesellschafterversammlung
      3. Satzungsänderungen
      4. Kapitalerhöhungen
      5. Herabsetzungen bei der GmbH
      6. Erhaltung des Stammkapitals einer GmbH
      7. Übernahme von Mitgliedschaften in Unternehmensgremien
    3. Beratung bei der Umwandlung und der Beendigung von Unternehmen
    4. Unternehmensnachfolge
  2. Beratung und Vertretung im Handelsrecht, insbesondere:
    1. Vertragsgestaltung für Handelsgeschäfte aller Arten
    2. Vertriebsrecht
    3. Recht des Einkaufs
    4. Gründung und Firmierung von Personenhandelsgesellschaften
    5. Zweigniederlassungen
    6. Handelsvertreterrecht

Rechtsanwalt
Thorsten Frühmark

Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr erfahren