Sie bekommen eine schriftliche Kündigung, in der steht, dass Ihr Arbeitsverhältnis in 6 Wochen endet.
Ihr Chef teilt Ihnen morgens mit, dass Sie fristlos gekündigt sind und nach Hause gehen sollen.
Zu unterscheiden sind die fristgemäße („ordentliche“) und die fristlose („außerordentliche“) Kündigung. Die Kündigungsgründe sind verschieden.
Man unterscheidet zwischen
Der häufigste Fall der personenbedingten Kündigung ist die Krankheit des Arbeitnehmers. Hier muss eine Prognose ergeben, dass auch zukünftig weiterhin mit Erkrankungen zu rechnen ist. Außerdem müssen dadurch betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden.
Wir prüfen für Sie, ob
Wir
Bitte beachten Sie, dass für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eine Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einzuhalten ist.
Vereinbaren Sie deshalb kurzfristig einen Termin, zu dem Sie möglichst den Arbeitsvertrag und die Kündigung mitbringen.
Sie sind abgemahnt worden und fühlen sich ungerecht behandelt.
Oder Sie sind mehrfach abgemahnt worden und machen sich Sorgen um Ihren Arbeitsplatz.
Wir prüfen für Sie, ob
Eine Abmahnung in der Personalakte kann Ihr berufliches Fortkommen beeinträchtigen.
Wir
Ihnen ist gekündigt worden oder Sie wollen sich beruflich verändern. Wie sieht es mit einer Abfindung aus?
In der Regel besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei einer Kündigung oder Befristung des Arbeitsverhältnisses.
Üblich ist die Zahlung von Abfindungen jedoch
Wir prüfen, ob weitere Abfindungsansprüche bestehen, z.B.
Wir klären für Sie,
Bitte bedenken Sie, dass Abfindungsverhandlungen häufig unter Zeitdruck geführt werden müssen. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig einen Beratungstermin geben.
Wir
Sie sind schon eine ganze Weile bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt. Jetzt bietet er Ihnen wieder einen befristeten Arbeitsvertrag an.
Seit dem 01.01.2001 gelten mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) neue gesetzliche Regelungen für befristete Arbeitsverträge. Diese gelten für alle befristeten Arbeitsverhältnisse, die ab dem 01.01.2001 abgeschlossen worden sind. Für alle Arbeitsverhältnisse, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, gelten noch die alten Regelungen (§ 620 BGB und Beschäftigungsförderungsgesetz).
Wir prüfen für Sie
Bitte bedenken Sie, dass Sie die Unwirksamkeit der Befristung nur innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsende gerichtlich geltend machen können. Vereinbaren Sie deshalb möglichst schnell einen Beratungstermin.
§ 613 a BGB
Der Arbeitgeber informiert die Belegschaft, dass der Betrieb von einem anderen Arbeitgeber übernommen worden ist.
Sie befürchten eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen:
Werden Sie von der Schutzwirkung des § 613 a BGB erfasst ! Geht der gesamte Betrieb mit allen sächlichen und
persönlichen Mitteln über, nur ein Teil des Betriebes, nur ein Teil des Dienstleistungsangebots ?
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Informationen, auf Unterrichtung durch entweder den alten Arbeitgeber oder den neuen Inhaber über
Der Widerspruch hat Risiken; sind ein Tarifvertrag, ein Interessenausgleich, Sozialplan oder Übergangsvereinbarungen in Betracht gezogen worden?
Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin!
Sie sind erst seit 6 Monaten bei Ihrem neuen Arbeitgeber oder Sie sind befristet beschäftigt und wollen Urlaub machen.
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr.
Ein höherer Urlaubsanspruch kann sich ergeben:
Wir prüfen für Sie,
Wir
Sie überlegen, wie Sie sich für Ihr Rentenalter absichern können, um der viel beschriebenen Versorgungslücke zu entgehen. Sie wissen aber nicht genau, welche Möglichkeiten es hier gibt und was in Ihrem Fall am günstigsten ist.
Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Entgeltumwandlung bedeutet dabei, dass der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Lohnes (= „Entgelt“) verzichtet und dieser Teil in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird.
Sowohl hinsichtlich der Geltendmachung dieses Anspruchs als auch in Bezug auf die verschiedenen Durchführungswege ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erforderlich.
Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung durch Gewährung von Zulagen oder durch Gewährung von Steuervorteilen im Rahmen des Sonderabgabenabzugs.
Für die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung gibt es verschiedene Durchführungswege, z.B.
Für den einzelnen Arbeitnehmer bieten die einzelnen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung unterschiedliche Vorteile. So sind z.B. die vom Staat im Rahmen der Riester-Rente gezahlten Zulagen je nach Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen unterschiedlich hoch. Deshalb sollte in jedem Einzelfall geprüft werde, welche Art der betrieblichen Altersversorgung am günstigsten ist.
Wir beraten Sie zum Thema betriebliche Altersversorgung und finden den für Sie richtigen Weg der Absicherung im Rentenalter. Nötigenfalls setzen wir Ihren Anspruch auf betriebliche Altersversorgung auch gerichtlich durch.