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Versicherungsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des privaten Versicherungsrechts.

Zum privaten Versicherungsrecht gehören sämtliche abgeschlossenen Versicherungsverträge, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung und Fahrzeugkaskoversicherung, die Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung, Feuerversicherung, Lebensversicherung, Private Unfallversicherung, Private Krankenversicherung, Rechtsschutzversicherung etc..

Art und Umfang der Ansprüche des Versicherungsnehmers richten sich sowohl nach gesetzlichen Grundlagen als auch dem Inhalt des Versicherungsvertrages und der allgemeinen Versicherungsbedingungen (BGB, HGB, PflVG, AVB, VVG).

Wenn ein Versicherungsfall eintritt (z. B. selbstverschuldeter Verkehrsunfall oder Einbruchdiebstahl) ist zunächst zu beachten, dass eine unverzügliche Schadensmeldung an den Versicherer erfolgen muss. Dabei ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über alle Tatsachen zu informieren. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen, so dass bereits zu diesem Zeitpunkt es ratsam ist, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so dass bereits hier die Erstellung und Formulierung der Schadensmeldung begleitet werden kann.

Darüberhinaus können wir Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles anhand der Versicherungspolice und der allgemeinen Versicherungsbedingungen bereits darüber informieren, welche Ansprüche bestehen und welcher Nachweis zur Anspruchsdurchsetzung erforderlich ist.

Häufig ist es so, dass nach Schadensfällen durch Versicherungen Regulierungsangebote unterbreitet werden. Insbesondere im Bereich der Hausratversicherung lässt der Versicherer dann den Wert entwendeter oder beschädigter Gegenstände schätzen. Auch hier empfiehlt es sich vor Annahme eines Regulierungsangebotes des Versicherers anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um zu überprüfen, ob das Regulierungsangebot sachgerecht und der Höhe nach angemessen ist.

Auch für den Fall, dass eine Regulierung von dem Versicherer abgelehnt wird mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitspflichtverletzung sollte grundsätzlich die Beratung eines Rechtsanwaltes in Anspruch genommen werden.

Häufig hängt hier die Bejahung oder Verneinung eines Pflichtverstoßes von den Umständen des Einzelfalles ab und die Rechtsprechung ist vielfältig.

Auch hierbei ist anwaltliche Hilfe unerlässlich.

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