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Handels- & Gesellschaftsrecht

Das Tätigkeitsgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte:

I. Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht, insbesondere:

1. Gründung von Unternehmen

  • Bei der Rechtsform
  • Gründungserfordernisse
  • Gesellschaftervertrag
  • Spezielle Genehmigungserfordernisse
  • Firma
  • Gründung von Tochtergesellschaften                                
    Kanzlei Frühmark & Vogt | Rechtsanwälte in Rinteln | Thorsten Frühmark


2. Laufende Beratung eines gewerblich tätigenden Unternehmens

  • Eintritt und Austritt von Gesellschaftern
  • Gesellschafterversammlung
  • Satzungsänderungen
  • Kapitalerhöhungen
  • Herabsetzungen bei der GmbH
  • Erhaltung des Stammkapitals einer GmbH
  • Übernahme von Mitgliedschaften in Unternehmensgremien
     

3.    Beratung bei der Umwandlung und der Beendigung von Unternehmen
4.    Unternehmensnachfolge


II. Beratung und Vertretung im Handelsrecht, insbesondere:

  • Vertragsgestaltung für Handelsgeschäfte aller Arten
  • Vertriebsrecht
  • Recht des Einkaufs
  • Gründung und Firmierung von Personenhandelsgesellschaften
  • Zweigniederlassungen
  • Handelsvertreterrecht