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Handels- & Gesellschaftsrecht
Das Tätigkeitsgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte:
I. Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht, insbesondere:
1. Gründung von Unternehmen
- Bei der Rechtsform
- Gründungserfordernisse
- Gesellschaftervertrag
- Spezielle Genehmigungserfordernisse
- Firma
- Gründung von Tochtergesellschaften
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2. Laufende Beratung eines gewerblich tätigenden Unternehmens
- Eintritt und Austritt von Gesellschaftern
- Gesellschafterversammlung
- Satzungsänderungen
- Kapitalerhöhungen
- Herabsetzungen bei der GmbH
- Erhaltung des Stammkapitals einer GmbH
- Übernahme von Mitgliedschaften in Unternehmensgremien
3. Beratung bei der Umwandlung und der Beendigung von Unternehmen
4. Unternehmensnachfolge
II. Beratung und Vertretung im Handelsrecht, insbesondere:
- Vertragsgestaltung für Handelsgeschäfte aller Arten
- Vertriebsrecht
- Recht des Einkaufs
- Gründung und Firmierung von Personenhandelsgesellschaften
- Zweigniederlassungen
- Handelsvertreterrecht
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