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Erbrecht

Im Erbrecht beraten wir Sie gerne sowohl vor, als auch nach dem Eintritt des Erbfalles.

Wer etwas zu vererben hat, findet es häufig beruhigend, wenn er seinen Nachkommen geordnete Verhältnisse hinterlassen kann und die Erbfolge klar geregelt ist. Dies verhindert im Zweifelsfalle unschöne Streitigkeiten unter den Erben und stellt sicher, dass mit dem Nachlass so verfahren wird, wie sich dies der Erblasser auch gewünscht hat.

Wir beraten Sie daher in allen Fragen der Testamentserstellung, sowie bei der Erstellung von Erbverträgen.

Weiterhin beraten wir Sie über die Auswirkungen und Möglichkeiten von Erbverzicht sowie über die Möglichkeiten der Vermächtnis- und Auflagenerteilung in Testamenten.

Sie teilen uns mit wie Sie Ihren Nachlass geregelt haben wollen, und wir helfen Ihnen Ihre Wünsche auch rechtlich in die Tat umzusetzen.

Wir beraten und vertreten Sie jedoch auch gerne nach dem Eintritt eines Erbfalles. Häufig bestehen Unklarheiten darüber welche Rechte und Pflichten als Erbe und Pflichtteilsberechtigter bestehen. Insbesondere in Fragen der Erbauseinandersetzung ist anwaltliche Hilfe oftmals von Nöten.

In allen Fragen des Erbrechts stehen wir Ihnen somit sehr gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt
Stefan Frühmark

Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsanwalt
Thorsten Frühmark

Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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